Stellung und Bedeutung im öffentlichen Leben

Der Deutsche Bundestag:

"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen."

 

 

Rentenberater bieten seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand in allen renten-, kranken-, pflege-, schwerbehinderten-, und sonstigen sozialversicherungs- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legen wir größten Wert auf Qualität und Seriösität.

Rentenberater 

  • sind gerichtlich geprüft und werden im Rechtsdienstleistungsregister registriert

  • sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten

  • sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden

  • sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert

  • unterliegen der Schweigepflicht

  • sind Berater, die sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen nehmen

  • sind Experten, die den hohen Anforderungen eines sich rasch verändernden Sozialversicherungsrechts durch ständige Weiterbildung gewachsen sind

  • sind Organ der Rechtspflege

     

    Wir kennen die Richtung

    • Beratung von Personen und Unternehmen in allen Bereichen des  Sozialversicherungsrechts,
    • Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten und Landesssozialgerichten
    • Berechnungen und Gutachten im Versorgungsausgleich

    Unsere Fachgebiete