Vergütung von Rentenberatern
Was kostet eine Beratung?
Professionelle Rentenberatung ist eine honorarpflichtige Rechtsdienstleistung.
Für eine erste Besprechung fallen – abhängig von Umfang, Wichtigkeit und Schwierigkeit – regelmäßig 150 bis 250 Euro an.
Die weitere Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit und erfolgt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer entsprechenden Honorarvereinbarung.
Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Fall möglich sein.
Rechtsberatungs- und Prozeßkosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, erkennen die Finanzämter als Werbungskosten an (BdF IV B 5-S 2255-357/97).